AGBs und Widerspruchsrecht

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Weiterbildungsangebote der sysba solutions

Hinweis: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten auch Informationen nach Art. 246, 246a EGBGB.

 

1 Allgemeines

1.1

Die Seminar-Anmeldung erfolgt online über das Buchungsformular der Internetseite oder über das per E-Mail ausgehändigte Anmeldeformular der sysba und ist verbindlich. Sie wird von der sysba i. d. R. innerhalb von 2-3 Werktagen per E-Mail bestätigt.

1.2

Diese Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für alle Leistungen zwischen Anbieter (sysba) und Teilnehmer (Vertragspartner). Sie gelten gegenüber solchen Teilnehmern, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Anbieter, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie vom Anbieter schriftlich bestätigt werden.

 

2 Teilnahme

2.1

Der Anbieter informiert die Teilnehmer über die offerierten Seminare. Jeder Mann/Frau kann an den Weiterbildungen teilnehmen. Manche sind jedoch an bestimmte persönliche und berufliche Voraussetzungen geknüpft, so dass eine Teilnahme auch verweigert werden kann. Dies ist aus dem Anmeldeformular ersichtlich.

2.2

Nach Absendung der Anmeldung über das Internet oder per Email, Fax, Post erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung per E-Mail an die von ihm beim Anmeldevorgang angegebene E-Mail-Adresse. Hierdurch wird die Teilnahme für beide Seiten verbindlich bestätigt.

2.3

Sofern Seminare Teilnehmerbegrenzungen vorsehen, kann der Anbieter die Anzahl der Einzelteilnehmer, die von dem Teilnehmer angemeldet werden können, begrenzen. Sollten trotz allem nicht genügend Plätze für alle angemeldeten Einzelteilnehmer zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

 

3 Leistungen, Abänderung des Leistungsangebots

3.1

Der Anbieter wird bei der inhaltlichen Gestaltung der Seminare nach eigenem Ermessen dafür sorgen, dass nach aktuellen fachlichen und didaktischen Erkenntnissen vorgegangen wird. Entsprechendes gilt für die Auswahl der Referenten. Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot und sonstigen Leistungsbeschreibungen (sysba-Website, Flyer, Prospekte etc.).

3.2

Der Anbieter stellt dem Teilnehmer nach erfolgreicher Teilnahme ein entsprechendes Zertifikat aus.

Im Falle der Weiterbildungen zum Präventionstrainer stellt dies Zertifikat eine der Voraussetzungen dar, die das Anbieten der Präventionskurse über die Zentrale Prüfstelle für Prävention ermöglicht. Die weiteren Voraussetzungen sind in der Anmeldung zum Seminar beschrieben.

3.3

Änderungen oder Abweichungen inhaltlicher und organisatorischer Art können im Hinblick auf die beschriebene Leistung vom Anbieter vor oder während der Durchführung des Seminars dann vorgenommen werden, wenn die Änderung oder die Abweichung zweckmäßig ist und soweit diese das Seminar in seinem Kern nicht völlig verändert.

3.4

Der Anbieter ist berechtigt, den vorgesehenen Referenten im Bedarfsfalle durch andere, gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

3.5

Wesentliche Änderungen oder Abweichungen im Sinne der vorstehenden Ziffern 3.3 und 3.4 werden den Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt. Als wesentlich gelten insbesondere solche Änderungen, die sich auf den Ort und die Zeit der Seminardurchführung sowie auf den Ersatz des Referenten beziehen.

 

4 Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Der Teilnehmer hat die Mitwirkungshandlungen, die zur Ausführung der von dem Anbieter geschuldeten Leistungen erforderlich sind, vollständig und zeitgerecht zu erbringen. Insbesondere hat er dem Anbieter die notwendigen Personalien der Einzelteilnehmer unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

5 Seminargebühr, Teilnehmerskripte und Zusatzleistungen

5.1

Von der Seminargebühr sind Vorträge an den gebuchten Seminartagen sowie Teilnehmerskripte und –unterlagen umfasst, soweit sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden und nicht etwas anderes vereinbart ist.

5.2

Das Urheberrecht an den jeweiligen Skripten und allen weiteren Seminarunterlagen (inkl. Software), gleich welcher Art oder Verkörperung, gebührt allein dem Anbieter oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem jeweiligen Autor oder Hersteller. Dem Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Skripte oder sonstigen Seminarmaterialien ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in Daten verarbeitende Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.

5.3

Verpflegungs-, Reise-, Übernachtungs- und sonstige Tagungskosten sind nicht im Seminarpreis enthalten, soweit nicht anders vereinbart. Die Versorgung mit nichtalkoholischen Heiß- und Kaltgetränken ist hiervon ausgenommen und wird vom Anbieter übernommen.

 

6 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

6.1

Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Seminargebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. In der Regel erfolgt die Rechnungsstellung vier bis sechs Wochen vor Durchführung des Seminars.

6.2

Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarten Seminargebühren und -kosten vollständig zu entrichten, auch wenn einzelne Seminarveranstaltungen, gleich aus welchem Grunde, von ihm versäumt werden. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen und Abweichungen wie unter Ziffer 3 beschrieben, berechtigen ebenfalls nicht zur Herabsetzung der vereinbarten Seminargebühr.

 

7 Rücktritt/Widerruf

7.1

Der Anbieter kann vor Beginn des Seminars vom Vertrag zurücktreten, wenn im Falle einer durch das Leistungsangebot festgelegten Mindestteilnehmerzahl diese nicht erreicht ist oder aus anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung des Referenten) vor Seminarbeginn von einer Durchführung abgesehen wird. Der Teilnehmer erhält davon unverzüglich eine entsprechende Mitteilung in Form einer Rücktrittserklärung. Entrichtete Seminargebühren werden – bei bereits begonnenem Seminar anteilig – zurückerstattet. Eventuell anfallende Stornogebühren für Reise- und Übernachtungskosten der angemeldeten Teilnehmer können gegenüber dem Anbieter nur dann geltend gemacht werden, wenn er gemäß der Regelung in Ziff. 8 für den entstandenen Schaden haftet.

7.2

Bei einer Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den Teilnehmer mehr als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Stornogebühren fällig. Bei einer Absage weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Abbruch der laufenden Veranstaltung werden die vereinbarten Gebühren in voller Höhe fällig. Dem Teilnehmer bleibt in diesen Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden des Anbieters nachzuweisen (bspw. durch Neuvergabe des Platzes an einen anderen Teilnehmer der Warteliste). Die Stornogebühren fallen auch dann nicht an, wenn der Absage eine organisatorische Veränderung im Sinne der Ziff. 3.2 zugrunde liegt, die darin besteht, den Veranstaltungsort an einen vom ursprünglichen Veranstaltungsort mehr als 30 km entfernten Ort oder das Veranstaltungsdatum zu verlegen.

7.3

Die Entsendung von Ersatzpersonen ist möglich. In diesem Fall wird dem Teilnehmer keine Stornogebühr berechnet. Er bleibt jedoch Vertragspartner und hat sich hinsichtlich der anfallenden Kosten im Innenverhältnis an die Ersatzperson/-en zu wenden. Der Name/die Namen dieser Ersatzperson/-en ist/sind dem Anbieter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

7.4

Dem Teilnehmer steht ein Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs.1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

 

 

8 Haftung

8.1

Der Anbieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, auch nicht soweit diese auf Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Darüber hinaus gilt dies auch nicht für die Haftung für Schäden aus solchen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, die sich auf Kardinalpflichten beziehen.

8.2

Das Seminar „Präventionstrainer für kognitiv-systemisches Stressmanagement“ befähigt den Teilnehmer bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen für den Erhalt des Zertifikats „Präventionstrainer für kognitiv-systemisches Stressmanagement“ der sysba solutions GmbH. Das Zertifikat ist eine der Voraussetzungen für die Durchführung des Präventionskurses „Befreit durch den Alltag – weniger Stress, mehr Leben!“, der durch die Zentrale Prüfstelle der Gesetzlichen Krankenkassen zertifiziert ist.

Der Anbieter übernimmt keine weitere Haftung für einen mit dem Seminar beabsichtigten Erfolg und/oder eine gegebenenfalls beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen und/oder das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.

8.3

Soweit die Seminare in den Räumlichkeiten des Teilnehmers stattfinden, ist dieser für die Ausstattung der Räume und die Erfüllung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Bei Seminarveranstaltungen in den Räumen des Anbieters liegt die oben beschriebene Verantwortlichkeit bei diesem. Räumlichkeiten von Dritten gelten als solche des Anbieters. Der Anbieter haftet nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe; Schulungsmaterial etc.), es sei denn der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.

 

9 Teilnahmebescheinigung

Nach Beendigung des Seminars erhält der Teilnehmer bzw. erhalten die jeweiligen Einzelteilnehmer ein entsprechendes Zertifikat über die Teilnahme an dem Seminar.

 

 

10 Datenerfassung / Datenschutz

10.1

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses darf der Anbieter und die mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 AktG die personenbezogenen Daten des Teilnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen elektronisch speichern und nutzen. Der Teilnehmer erklärt sich darüber hinaus mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten und ggf. angefertigter Fotoaufnahmen der Seminargruppe zu Werbemaßnahmen auf der Internetseite des Anbieters einverstanden. Darüber hinaus erklärt sich der Teilnehmer auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit dem Erhalt von Informationsmaterial des Anbieters einverstanden.

10.2

Sie können der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung nach Erteilung Ihrer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ohne dass Ihnen durch den Widerspruch – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – Kosten entstehen. Ein solcher Widerspruch ist an keine besondere Form gebunden und an folgende Kontaktdaten zu richten: 

per E-Mail an:

info@sysba-solutions.de

oder per Postbrief an:
sysba solutions GmbH
Bahnhofstraße 60
45525 Hattingen

Sie können außerdem eine erteilte Einwilligung auch im Gesamten jederzeit durch eine Mitteilung, die an keine besondere Form gebunden ist, an die nachfolgend genannten Kontaktdaten widerrufen: 

per E-Mail an:
info@sysba-solutions.de

oder per Postbrief an:
sysba solutions GmbH
Bahnhofstraße 60
45525 Hattingen

Auch hierfür entstehen – mit Ausnahme eventuell anfallender Kosten für die Erstellung und Übermittlung – keinerlei Kosten.

 

10.3

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die in Ziff. 10.1 beschriebenen Einwilligungserklärungen auch von den Einzelteilnehmern einzuholen.

10.4

Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite des Verkäufers jederzeit über die Schaltfläche „Datenschutz“ abrufbar ist.

 

11 Schlussbestimmungen

11.1

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

11.2

Sollten sich einzelne Bestimmungen aus einem Vertrag oder dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen oder bei Durchführung eines Vertrags ergänzungsbedürftige Vertragslücken offenbar werden, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags und/oder dieser Bedingungen noch die Wirksamkeit des Vertrags und/oder dieser Bedingungen im Ganzen. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr bereits heute, die unwirksame Bestimmung so auszulegen, zu ergänzen, umzudeuten oder zu ersetzen beziehungsweise die Vertragslücke so auszufüllen, dass der wirtschaftliche Zweck der gewollten Regelung bestmöglich erreicht wird.

11.3

Soweit der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Hattingen als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen stehenden Streitigkeiten vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

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